John Ivan Kalymon diente freiwillig in der ukrainischen Hilfspolizei unter Nazi-Besatzung, meldete den Tod eines Juden schriftlich an seine Vorgesetzten und log bei seiner Einwanderung in die USA. Jahrzehnte später begann die Justiz, nach ihm zu suchen. Was dann folgte, ist eine Geschichte über Kriegsverbrechen, amerikanische Gerichte und die Grenzen später Gerechtigkeit.
Am Abend des 29. Juni 2014 starb John Kalymon in seinem Haus in Troy, Michigan. Er war 93, litt an Lungenentzündung, Prostatakrebs und Demenz. Seine Nachbarn kannten ihn als stillen, religiösen Rentner, der pünktlich seine Steuern zahlte. Die US-Bundesgerichte kannten ihn als überführten NS-Polizisten, der Juden erschossen hatte und gegen den trotzdem kein einziges Land der Erde ein Einreisevisum ausstellte.
Er starb auf amerikanischem Boden. Ohne Prozess. Ohne Strafe.
Lemberg, 1941: wo Kalymons Geschichte beginnt
Kalymon wurde 1921 im damals polnischen Gebiet geboren, das heute zur westlichen Ukraine gehört. Lemberg, auf Ukrainisch Lwiw, war bis 1939 polnisch, fiel dann an die Sowjetunion und wurde im Sommer 1941 von deutschen Truppen eingenommen. Wenige Wochen später begannen die systematischen Deportationen und Erschießungen der jüdischen Bevölkerung.
Als Teenager tauchte Kalymon zunächst in Wien auf, arbeitete kurz in der Landwirtschaft, dann zwei Jahre in Hannover. Dann verlor sich seine Spur, bis er 1941 in Lemberg wieder auftauchte. Er trat freiwillig in die ukrainische Hilfspolizei ein, eine von Heinrich Himmler aufgestellte Hilfseinheit unter deutschem Kommando. Kalymon diente dort im 5. Kommissariat, später 7. Kommissariat, von 1941 bis 1944.
Die ukrainische Hilfspolizei in Lemberg
- Im August 1941 von Himmler gegründet, dem deutschen Ordnungspolizei-Apparat unterstellt
- Zuständig für Ghetto-Kontrolle, Razzien, Ausweiskontrollen und Deportationen nach Belzec
- Erschoss Flüchtende, trieb Juden zusammen, bewachte Transporte ins Vernichtungslager
- Über 100.000 Juden aus dem Großraum Lemberg wurden 1942 und 1943 ermordet oder deportiert
- Polizisten erstatten nach jeder Aktion schriftlich Bericht, inklusive Munitionsverbrauch
Das Dokument, das 50 Jahre überlebte
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 öffneten sich Archive, die westlichen Ermittlern jahrzehntelang verschlossen geblieben waren. Das US-Justizministerium, genauer das Office of Special Investigations, das seit 1979 ehemalige NS-Täter in den USA verfolgte, fand dabei einen handgeschriebenen Bericht.
Akte · 14. August 1942, Lemberg
Polizist „Iv Kalymun” meldete seinen Vorgesetzten: Bei einer Judenaktion habe er vier Schüsse abgefeuert, einen Juden getötet, einen weiteren verletzt. Die Deutschen verlangten nach jeder Aktion schriftliche Rechenschaft über den Munitionsverbrauch ihrer Hilfskräfte. Dieses Dokument existiert noch.
Kalymon räumte ein, seinen Namen als junger Mann auch als „Kalymun” geschrieben zu haben. Das Dokument sei trotzdem eine Fälschung, sagte er. Er habe lediglich Kohlelager vor Plünderern bewacht, nie auf Menschen geschossen. Sein Anwalt Elias Xenos nannte ihn „einen 18, 19-jährigen Jungen, gefangen im Kreuzfeuer zwischen Ost und West”. Die Bundesgerichte kamen zu einem anderen Schluss.
Die Einwanderung und das Schweigen
Bei Kriegsende befand sich Kalymon in der Tschechoslowakei, zog dann ins Rheinland. 1949 reiste er aus Deutschland in die Vereinigten Staaten ein. Bei der Einwanderung verschwieg er seine Tätigkeit als bewaffneter Hilfspolizist vollständig. 1955 erhielt er die US-Staatsbürgerschaft.
Er ließ sich in Troy, einem Vorort von Detroit, nieder, arbeitete jahrzehntelang als Ingenieur in der Automobilindustrie und lebte das Leben eines unauffälligen amerikanischen Rentners. Sein Sohn Alex begründete das Schweigen bei der Einreise später so: Hätte sein Vater die Wahrheit gesagt, hätte er zurück hinter den Eisernen Vorhang gemusst. Das wäre einem sicheren Tod gleichgekommen.
„Ich liebe dieses Land, weil es mein Land ist. Ich werde hier sterben.”
John Kalymon gegenüber der Associated Press, 2009
Er sollte recht behalten. Aber nicht auf die Art, die er meinte.
Der Rechtsweg: Detroit, Washington, München
Chronologie des Verfahrens gegen Kalymon
- 1991
Sowjetische Archive öffnen sichUS-Ermittler des Office of Special Investigations erhalten Zugang zu Kriegsdokumenten aus der Besatzungszeit, darunter Kalymons eigenhändiger Bericht vom August 1942.
- 2004
Klage auf AusbürgerungJustizministerium und Bundesanwaltschaft Detroit beantragen die Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Kalymon ist 82 Jahre alt.
- 2007
Ausbürgerung rechtskräftigBundesrichterin Marianne O. Battani stellt fest: Kalymon hat bei Razzien auf Juden geschossen und seine Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben beim Einwanderungsantrag erschlichen. Die US-Staatsbürgerschaft wird aberkannt.
- 2010
München nimmt Ermittlungen aufStaatsanwälte in München eröffnen ein Verfahren wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Das Simon Wiesenthal Center stuft Kalymon unter den sieben meistgesuchten NS-Kriegsverbrechern ein.
- 2011
Abschiebungsanordnung, Berufung scheitertImmigrationsrichterin Elizabeth Hacker ordnet in einem 28-seitigen Urteil die Ausweisung an: nach Deutschland, Ukraine, Polen oder ein anderes aufnahmebereites Land. Der Board of Immigration Appeals bestätigt das Urteil noch im selben Jahr.
- 2013
Bundesberufungsgericht bestätigtDas US-Berufungsgericht hält die Abschiebungsanordnung aufrecht. Das Problem bleibt dasselbe: Kein Land erklärt sich bereit, Kalymon aufzunehmen.
- 2014
Haftbefehl aus München. Tod in Michigan.Münchner Staatsanwälte stellen einen internationalen Haftbefehl aus, um Kalymons Auslieferung zu erzwingen. Sie planen eine ärztliche Untersuchung in den USA, um seine Verhandlungsfähigkeit zu prüfen. Kalymons Anwalt blockiert die Untersuchung. Am 29. Juni 2014 stirbt Kalymon in Troy. Die Münchner Ermittlungen werden eingestellt.
Kein Land will ihn haben
Kalymon ist dabei kein Einzelfall. Mindestens neun weitere Männer, denen US-Gerichte wegen NS-Verbrechen die Staatsbürgerschaft entzogen hatten, wurden trotz gültiger Abschiebungsanordnung nie ausgewiesen. Der Grund ist immer derselbe: kein Land nimmt sie auf. Weder ihre Herkunftsstaaten noch Deutschland, obwohl die deutschen Behörden in mehreren Fällen selbst Ermittlungen führten.
Das US-Justizministerium betreibt dieses Programm seit 1979. Bis zum Tod Kalymons hatte es in 107 Fällen gewonnen, weitere 180 mutmaßliche NS-Täter bereits an der Einreise gehindert. Eine gewonnene Denaturalisierungsklage und eine vollzogene Abschiebung sind allerdings zwei grundverschiedene Dinge.
Kalymon hat 2009 gesagt, er werde in Amerika sterben. Er hatte recht. Nicht weil die Gerichte ihn freigesprochen hätten. Nicht weil sich herausgestellt hätte, dass er unschuldig war. Sondern weil kein Staat der Welt ihn haben wollte und die Zeit schneller lief als die Justiz. Das Verfahren gegen Kalymon, einer der längsten und aufwendigsten NS-Fälle der amerikanischen Rechtsgeschichte, endete nicht mit einem Urteil. Es endete mit einer Todesmeldung aus einem Vorort von Detroit.

